1. Anbieter, Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über digitale Inhalte, Trainings, Coachings, Beratungs- und
Agenturleistungen, die unter der Bezeichnung „Upsale Academy“ angeboten oder von der
Upsale GmbH erbracht werden.
2. Anbieter/Vertragspartner: Upsale GmbH, Landsberger Allee 28C, 10249 Berlin, Deutschland
(„wir“).
3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich in
Textform zu.
2. Nur Unternehmer (B2B) / Unternehmerbestätigung
1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
2. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln und die Leistung
überwiegend für seine gewerbliche/selbständige Tätigkeit zu beziehen.
3. Die Bestellung setzt eine Pflichtbestätigung im Bestellprozess voraus.
4. Macht der Kunde entgegen dieser Bestätigung unrichtige Angaben, sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und bereits freigeschaltete Zugänge zu sperren; weitergehende
gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
3. Leistungstypen, Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Wir bieten – je nach Buchung – insbesondere folgende Leistungstypen an:
a) „Academy – Selbstlernbereich“ (digital): Zugriff auf mehrstündiges Videomaterial und
begleitende Materialien als asynchroner Selbstlernbereich.
b) „Hybrid/1:1 – Offline“ (Präsenzleistung überwiegt): Kurs-/Trainingszugang (digital, soweit
Bestandteil) zzgl. 1:1 Betreuung im Rahmen eines Offline-Events/Präsenztermins. Der Offline-
Anteil kann gegenüber dem digitalen Anteil überwiegen.
c) „Skalierung / Vertriebsaufbau / Content-Begleitung“ (High-End Dienstleistung):
Unternehmensberatung und begleitende Umsetzungsleistungen, insbesondere im Bereich
Vertriebsaufbau und Contentproduktion (ggf. mit externen Dienstleistern wie Videografen), um
den Aufbau von Vertriebsstrukturen bzw. die Gewinnung von Vertriebspartnern zu
unterstützen.
2. Der konkrete Leistungsumfang (Inhalte, Dauer, Termine, Ort, Zugangsdauer, Deliverables,
Meilensteine, Anzahl Inhalte, Korrekturen, Reaktionszeiten) ergibt sich aus der jeweiligen
Produktbeschreibung, dem Angebot, der Leistungsübersicht im Checkout oder einer
individuellen Vereinbarung.
3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Erfolg geschuldet, schulden wir keinen bestimmten
wirtschaftlichen Erfolg, sondern die vereinbarte Leistungserbringung.
4. Selbstlernbereich / Interaktion (digitale Kurse): Bei „Academy – Selbstlernbereich“ besteht
keine individuelle Betreuung, kein Anspruch auf Rückfragen, keine Erfolgskontrolle und kein Support über den in der Produktbeschreibung genannten Umfang hinaus, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
5. 1:1 Training vor Ort (Offline): Bei „Hybrid/1:1 – Offline“ wird im Rahmen der Präsenzleistung
die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen und Inhalte individuell zu besprechen. Umfang
und Ausgestaltung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
6. Keine Rechts- oder Steuerberatung / keine Garantien:
a) Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Etwaige Hinweise zu
rechtlichen/steuerlichen Themen erfolgen, wenn überhaupt, ausschließlich allgemein und
ersetzen keine Beratung durch Rechtsanwälte/Steuerberater.
b) Wir geben keine Garantien für bestimmte Ergebnisse (z. B. Umsatz, Gewinn, Anzahl
Leads/Vertriebspartner, Reichweite, Conversion-Raten). Entscheidungen und Richtlinien Dritter
(z. B. Meta, Google, Plattformbetreiber) können wir nicht beeinflussen (z. B. Freigaben,
Sperrungen, Algorithmusänderungen).
c) Der Kunde bleibt verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit eigener
Inhalte/Claims/Werbeaussagen sowie für die Einhaltung etwaiger Kennzeichnungspflichten (z. B.
Werbung/Testimonials), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7. Einsatz Dritter: Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzusetzen (z.
B. Videografen, Coaches), sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden
beeinträchtigt werden. Ergänzend gilt für die Produkte „Upsale Academy – Advanced“ und
„Upsale Academy – Peak Performance“ die Anlage 1 (Produktbeschreibung /
Leistungsübersicht), sofern im Angebot/Checkout nichts Abweichendes geregelt ist.
4. Vertragsschluss
1. Die Darstellung unserer Leistungen ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.
2. Der Vertrag kommt zustande durch Bestellabschluss (Checkout), Annahme eines Angebots in
Textform oder individuelle Vereinbarung.
5. Preise, Zahlung, Raten
1. Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort fällig.
3. Wir können je nach Angebot Einmalzahlung oder Ratenzahlung anbieten. Details ergeben sich
aus dem Angebot/Checkout.
4. Vorverkauf: Der Vertrag kann bereits vor Beginn der Leistungserbringung zustande kommen
(Vorverkauf). Die Vergütung bleibt nach Maßgabe dieses § 5 fällig. Der Zugangsbeginn richtet
sich nach § 6.
6. Zugang, Bereitstellung, Zugangsdauer, technische Voraussetzungen
1. Einmalzahlung: Zugang/Freischaltung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
2. Ratenzahlung: Zugang/Freischaltung erfolgt nach Zahlung der ersten Rate.
3. Die Dauer des Zugangs zu digitalen Inhalten richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung
bzw. Produktbeschreibung im Zeitpunkt der Bestellung.
4. Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen sicher (Internet, Endgerät, Browser, ggf.
Kamera/Mikrofon, soweit erforderlich).
5. Vorverkauf / Stichtag-Freischaltung: Ein Vertragsschluss kann bereits vor dem Beginn der
Leistungserbringung erfolgen (Vorverkauf). Die Freischaltung des Zugangs zum Selbstlernbereich
(MemberSpot) erfolgt – auch bei vollständigem Zahlungseingang bzw. Zahlung der ersten Rate –
frühestens ab dem 15.02.2026 („Zugangsbeginn“). Ein Anspruch auf frühere Freischaltung
besteht nicht.
6. Start der Live-Formate: Live-Trainingscalls (z. B. via Zoom oder vergleichbar) beginnen
frühestens ab dem 16.02.2026. Ein Anspruch auf Teilnahme vor diesem Datum besteht nicht.
Die Zugriffsdauer auf digitale Inhalte beträgt – sofern nicht abweichend vereinbart – 12 Monate
ab Zugangsbeginn.
7. Offline‒Termine, Terminfindung, Verschiebung, No‒Show, Reisekosten
1. Soweit Präsenztermine/Offline-Events Bestandteil der Leistung sind, werden Termine und
Orte individuell vereinbart oder im Angebot festgelegt.
2. Terminfindung: Der Kunde wirkt an der Terminfindung mit und stellt sicher, dass innerhalb
von 4 Wochen nach Kauf/Vertragsschluss ein Termin verbindlich vereinbart werden kann (z. B.
durch Benennung von Verfügbarkeiten).
3. Verfallregel („Durchführung innerhalb Zeitraum“): Wird trotz Mitwirkungsaufforderung
innerhalb von 12 Monaten ab Kauf/Vertragsschluss kein Termin durchgeführt, verfällt der
Anspruch auf Durchführung der Präsenzleistung, sofern die Nichtdurchführung überwiegend aus
der Sphäre des Kunden stammt (z. B. keine Terminangebote/Absagen/fehlende Mitwirkung).
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Verschiebung durch den Kunden: Eine einmalige Verschiebung ist möglich, wenn der Kunde
diese spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin in Textform anfragt und keine zwingenden
organisatorischen Gründe entgegenstehen. Weitere Verschiebungen oder kurzfristigere
Änderungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich und können mit Zusatzkosten verbunden sein
(z. B. Storno-/Umbuchungskosten Dritter).
5. Kurzfristige Absage/No-Show: Sagt der Kunde einen Präsenztermin weniger als 7
Kalendertage vorher ab oder erscheint nicht, können wir bereits angefallene Kosten (z. B.
Location, Technik, Dienstleister, Reise) sowie die für den Termin geblockte Zeit angemessen in
Rechnung stellen, soweit dies im Einzelfall erforderlich und nachweisbar ist.
6. Reisekosten/Spesen: Reise- und Nebenkosten sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde; andernfalls werden sie nach Vereinbarung bzw. gegen Nachweis
zusätzlich berechnet.
7. Höhere Gewalt: Können Termine aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die keine Partei
zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
8. Mitwirkungspflichten, Projektorganisation, Änderungen (Change Requests)
1. Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte,
Ansprechpartner, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
2. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung oder verspäteter
Freigaben, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; unser Vergütungsanspruch bleibt
unberührt.
3. Änderungswünsche (Change Requests): Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind
in Textform zu übermitteln. Wir teilen mit, ob und zu welchen Konditionen (Zeit/Preis) die
Änderung umgesetzt wird. Erst nach Einigung werden Änderungen Bestandteil des Vertrags.
4. Bei Projekt-/High-End Leistungen können Leistungen in Phasen oder Meilensteinen erbracht
werden; Details ergeben sich aus dem Angebot.
9. Content‒Paket (Produktion/Bereitstellung, Feedback, Freigabe)
1. Soweit Content-/Medienleistungen vereinbart sind, kann eine Mitwirkung des Kunden
erforderlich sein (z. B. Briefing, Drehorte, Mitwirkende, Produkte, Marken-/CI-Vorgaben).
2. Im vereinbarten Content-Paket ist eine (1) Korrekturschleife enthalten, sofern nicht
abweichend vereinbart. Weitergehende Anpassungen können gesondert vergütet werden.
3. Der Kunde hat bereitgestellte Inhalte/Entwürfe innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Zurverfügungstellung zu prüfen und Beanstandungen in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb
dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben.
10. Plattformnutzung, Nutzungsrechte, Content‒Rechte, Schutz der Inhalte
1. Der Kunde erhält für die vereinbarte Dauer des Zugangs ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der digitalen Inhalte/Materialien.
2. Weitergabe/Account-Sharing ist untersagt. Zugänge/Logins dürfen Dritten (einschließlich
Mitarbeitenden/verbundenen Unternehmen) nur nach unserer vorherigen Zustimmung in
Textform überlassen werden.
3. Das Kopieren, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen, Weiterverkaufen oder Hochladen
unserer Inhalte ist untersagt, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
4. Wir dürfen angemessene Maßnahmen treffen, um Missbrauch zu verhindern und die
Systemsicherheit zu gewährleisten (z. B. Plausibilitätsprüfungen von Logins/Zugriffen).
5. Bei erheblichen Verstößen sind wir berechtigt, Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu
sperren; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
6. Nutzungsrechte an erstelltem Content (für den Kunden): Soweit im Rahmen des Vertrags
Content für den Kunden erstellt wird, erhält der Kunde an den final bereitgestellten Ergebnissen
ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Sofern nichts Abweichendes vereinbart
ist, gilt ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung für die eigenen Unternehmenskanäle des
Kunden.
7. Rohmaterial / Projektdateien: Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schulden wir die
Bereitstellung des finalen Contents. Eine Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien oder
unbearbeiteten Zwischenständen ist nur geschuldet, wenn dies im Angebot ausdrücklich
vereinbart ist; hierfür kann eine gesonderte Vergütung anfallen.
8. Referenz- und Eigenwerberechte / Social Media (Upsale GmbH): Der Kunde räumt der Upsale
GmbH das Recht ein, den freigegebenen Content sowie Unternehmensname und Logo als
Referenz und zu eigenen Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Präsentationen, Case
Studies, Werbeanzeigen) zu nutzen. Dies umfasst insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung
und öffentliche Zugänglichmachung sowie notwendige Formatanpassungen (z. B. Zuschnitt,
Untertitel).
9. Soweit im Content Personen erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung durch die Upsale
GmbH nur, wenn hierfür die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Einwilligungen rechtzeitig einzuholen und uns auf Verlangen
nachzuweisen. Alternativ werden Aufnahmen so erstellt bzw. verwendet, dass Personen nicht
erkennbar sind.
10. Vertrauliche Informationen werden nicht genutzt, sofern der Kunde diese bei
Übergabe/Freigabe ausdrücklich als vertraulich kennzeichnet.
11. Betriebsinterne Kennzahlen veröffentlichen wir nur nach vorheriger Freigabe in Textform.
11. Laufzeit, Beendigung
1. Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Checkout bzw. der individuellen
Vereinbarung.
2. Einmalige Leistungen/Einmalprodukte enden mit vollständiger Leistungserbringung.
3. Bei Ratenzahlung bleibt die Zahlungsverpflichtung bis zur vollständigen Zahlung der
vereinbarten Raten bestehen, unabhängig davon, ob der Kunde Leistungen tatsächlich nutzt.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Zahlungsverzug, Sperre, Inkasso/Abtretung, außerordentliche Kündigung
1. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, können wir bis zum Ausgleich offener Beträge
Leistungen zurückhalten und/oder den Zugang vorübergehend sperren.
2. Bei Ratenzahlung sind wir berechtigt, bei Verzug mit zwei fälligen Raten den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und den Zugang einzustellen.
3. Rücklastschrift: Bei Rücklastschriften hat der Kunde die tatsächlich angefallenen Bank-
/Providerkosten zu erstatten.
4. Inkasso / Rechtsverfolgung / Abtretung: Wir sind berechtigt, zur Durchsetzung fälliger
Forderungen Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Inkassodienstleister) einzuschalten und hierfür
erforderliche Daten zu übermitteln. Wir sind außerdem berechtigt, Forderungen im Rahmen
gesetzlich zulässiger Modelle an Dritte zu verkaufen oder abzutreten (z. B. Factoring) oder zur
Absicherung/Regulierung an ein Versicherungsunternehmen zu melden, soweit dies zur
Forderungsdurchsetzung oder Absicherung erforderlich ist.
13. Mängelrechte (B2B)
1. Der Kunde hat Leistungen, Inhalte oder Deliverables nach Bereitstellung angemessen zu
prüfen und Mängel unverzüglich in Textform zu rügen.
2. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz innerhalb
angemessener Frist.
3. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Kunde mindern oder –
bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
4. Für unerhebliche Abweichungen besteht kein Rücktrittsrecht.
14. Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und nicht öffentlich bekannte
Inhalte, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
15. Haftung
1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in
diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
3. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer
Datenschutzerklärung. Sofern im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird diese
gesondert vereinbart.
17. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
3. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
ANLAGE 1 – Produktbeschreibung / Leistungsübersicht (Upsale Academy)
Stand: 25. Januar 2026
Diese Anlage konkretisiert den Leistungsumfang im Sinne von Ziffer 3.2 der AGB. Im Fall von
Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen/Angebote im Checkout vor.
1. Geltungsbereich / Allgemeines
1. Diese Anlage gilt für die folgenden Produkte:
a) Upsale Academy – Advanced
b) Upsale Academy – Peak Performance
2. Ein weiteres Produkt („Leadership“) ist derzeit nicht Bestandteil dieser Anlage.
2. Produkt: Upsale Academy – Advanced
2.1 Leistungsbestandteile
1. Selbstlernbereich (digital): Zugriff auf einen Videokurs bestehend aus Modul 1–10 mit einem
Umfang von insgesamt ca. 8 Stunden Videomaterial.
2. Live-Trainingscalls (Gruppenformat, synchron/live): Insgesamt 10 Live-Trainingscalls als
synchrone Gruppen-Calls (z. B. via Zoom oder vergleichbar). Die Teilnahme ist optional.
3. Keine Aufzeichnungen: Die Live-Trainingscalls werden nicht aufgezeichnet; es besteht kein
Anspruch auf Bereitstellung von Replays.
4. Keine Community / kein fachlicher Support: Es besteht keine Community und keine
WhatsApp-Gruppe. Es besteht kein fachlicher Support und keine inhaltliche Betreuung (keine
Rückfragen/Feedback zu Inhalten). Es besteht ausschließlich eine organisatorische
Kontaktmöglichkeit (Partnermanagement) für Termin-, Zugangs- oder Ablauf-Fragen; inhaltliche
Rückfragen sind hiervon nicht umfasst.
5. Keine Aufgaben/Abgaben/Lernerfolgskontrolle: Es erfolgen keine Aufgabenstellungen,
Abgaben, Korrekturen, Prüfungen, Zertifizierungen oder sonstige Lernerfolgskontrollen.
2.2 Zugangsbeginn / Zugriffsdauer / Teilnahmefenster
1. Vorverkauf möglich: Der Vertrag kann bereits vor Beginn der Leistungserbringung zustande
kommen.
2. Zugangsbeginn (Freischaltung MemberSpot): Freischaltung – auch bei vollständigem
Zahlungseingang bzw. Zahlung der ersten Rate – frühestens ab dem 15.02.2026
(„Zugangsbeginn“). Ein Anspruch auf frühere Freischaltung besteht nicht.
3. Zugriffsdauer digitale Inhalte: Zugriff auf die Videoinhalte für 12 Monate ab Zugangsbeginn.
4. Start Live-Trainings: Live-Trainingscalls beginnen frühestens ab dem 16.02.2026.
5. Teilnahmefenster Live-Trainings (max. 6 Monate): Teilnahme an den Live-Trainingscalls ist
einmalig innerhalb eines Zeitfensters von maximal 6 Monaten ab Zugangsbeginn möglich.
6. Rotationsprinzip: Die Live-Trainingscalls rotieren zyklisch. Innerhalb des Teilnahmefensters
werden dem Kunden mindestens drei Teilnahmemöglichkeiten angeboten.
7. Verfall nach Ablauf: Nach Ablauf des Teilnahmefensters besteht kein Anspruch auf
Nachholung, Ersatztermine oder Verlängerung, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
2.3 Charakter der Live-Trainings
1. Die Live-Trainings dienen der Demonstration, Inspiration und dem Erfahrungsaustausch aus
der Praxis.
2. Sie stellen keine Betreuung, keinen Unterricht, keine schulische oder prüfungsrelevante
Wissensvermittlung und keine Lernerfolgskontrolle dar.
3. Die Live-Trainings stehen nicht in einem zwingenden didaktischen Zusammenhang mit den
Videoinhalten und begründen keine Verpflichtung, bestimmte Lernziele zu erreichen oder zu
überprüfen.
4. Es werden keine individuellen Lernpläne erstellt und keine persönlichen Lernfortschritte
überprüft.
3. Produkt: Upsale GmbH – Peak Performance
3.1 Leistungsbestandteile
1. Selbstlernbereich (digital): Zugriff auf Videokurs Modul 1–10, Umfang ca. 8 Stunden
Videomaterial.
2. Live-Trainingscalls (Gruppenformat, synchron/live): Insgesamt 10 Live-Trainingscalls (wie bei
„Advanced“). Teilnahme optional.
3. Keine Aufzeichnungen: Keine Aufzeichnungen; kein Anspruch auf Replays.
4. Zusatzleistung Präsenz (vor Ort): Zusätzlich 2 Live-Trainingstage vor Ort mit Anthony Okao,
jeweils ca. 8 Stunden.
5. Ort & Zeitpunkt: Ort und Zeitpunkt werden durch uns festgelegt und mit dem Kunden
individuell vereinbart. Ein Anspruch auf bestimmte Städte, Wunschtermine oder konkrete Daten
besteht nicht.
6. Reise-/Nebenkosten: Hotel-, Reise- und Nebenkosten (insb. Fahrtkosten/Spesen) sind nicht
Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart.
7. Keine Community / kein fachlicher Support: Keine Community, keine WhatsApp-Gruppe, kein
fachlicher Support; ausschließlich organisatorischer Kontakt (Partnermanagement) für Termin-,
Zugangs- oder Ablauf-Fragen.
8. Keine Aufgaben/Abgaben/Lernerfolgskontrolle: Keine Aufgaben, Abgaben, Korrekturen,
Prüfungen, Zertifizierungen oder Lernerfolgskontrollen.
3.2 Zugangsbeginn / Zugriffsdauer / Teilnahmefenster
1. Vorverkauf möglich: Vertragsschluss kann vor Leistungsbeginn erfolgen.
2. Zugangsbeginn (Freischaltung MemberSpot): Freischaltung – auch bei vollständigem
Zahlungseingang bzw. Zahlung der ersten Rate – frühestens ab dem 15.02.2026. Kein Anspruch
auf frühere Freischaltung.
3. Zugriffsdauer digitale Inhalte: Zugriff auf Videoinhalte für 12 Monate ab Zugangsbeginn.
4. Start Live-Trainings: Live-Trainingscalls beginnen frühestens ab dem 16.02.2026.
5. Teilnahmefenster Live-Trainings (max. 6 Monate): Teilnahme an den Live-Trainingscalls ist
einmalig innerhalb eines Zeitfensters von maximal 6 Monaten ab Zugangsbeginn möglich;
innerhalb dieses Zeitfensters werden mindestens drei Teilnahmemöglichkeiten angeboten.
6. Verfall nach Ablauf: Nach Ablauf kein Anspruch auf Nachholung/Ersatz/Verlängerung ohne
ausdrückliche Textformvereinbarung.
3.3 Erbringung der Präsenzleistung (2 Trainingstage vor Ort)
1. Erbringungszeitraum: Die 2 Präsenztage sind innerhalb von 12 Monaten ab Zugangsbeginn
durchzuführen.
2. Mitwirkung Terminfindung: Der Kunde wirkt an der Terminfindung mit und stellt sicher, dass
innerhalb von 4 Wochen nach Zugangsbeginn eine Terminabstimmung begonnen werden kann
(z. B. Benennung von Verfügbarkeiten).
3. Verfall bei fehlender Mitwirkung: Wird trotz Mitwirkungsaufforderung innerhalb des
Erbringungszeitraums kein Termin durchgeführt und liegt die Ursache überwiegend in der
Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Rückmeldung, wiederholte Absagen, keine Terminangebote),
verfällt der Anspruch auf Durchführung der Präsenzleistung. Gesetzliche Rechte bleiben
unberührt.
4. Im Übrigen gelten die Terminregelungen aus Ziffer 7 der AGB.
3.4 Charakter der Live-Trainings
1. Die Live-Trainingscalls dienen der Demonstration, Inspiration und dem Erfahrungsaustausch
aus der Praxis.
2. Sie stellen keine Betreuung, keinen Unterricht und keine Lernerfolgskontrolle dar und stehen
nicht in einem zwingenden didaktischen Zusammenhang mit den Videoinhalten.
3. Keine individuellen Lernpläne, keine Kontrolle persönlicher Lernfortschritte.